Der lange Arm der nationalsozialistischen Rechtsprechung. Über den Tod Philipp Auerbachs und die „zweite Schuld“ der Deutschen.

Am 16. April 1952 trat in München ein aus ehemaligen Nationalsozialisten bestehendes Gericht zu einer Verhandlung über Holocaustüberlebenden Philipp Auerbach zusammen. Den Vorsitz des dreiköpfigen Gerichts übernahm kurzfristig der ehemalige Pg. Josef Mulzer, der in der Zeit des Nationalsozialismus zum Oberkriegsgerichtsrat aufstieg. Auch einer der beiden Staatsanwälte sowie der psychiatrische Sachverständige, Wulf Ziehen, waren ehemalige Mitglieder der NSDAP. Ein Beisitzer des Gerichts war Mitglied der SA. Der Prozess wurde begleitet von einer antisemitisch gefärbten Kampagne gegen Philipp Auerbach. Der ungerechtfertigte Schuldspruch trieb ihn schließlich in den Suizid.
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Antisemitismus ist ohne Relevanz. Zum Tod von Ernst Nolte und dem deutschen Selbstverständnis

Ernst Nolte ist gestorben und eine Reihe von Nachrufen ging durch den deutschen Feuilleton. Wie Nachrufe so sind – über Tote soll man nicht schlecht sprechen – halten sie ihre Bewertungen in den vermeintlichen Grenzen der Freundlichkeit und behaupten mal lapidar häufig anerkennend, Ernst Nolte sei der Historiker, der den Historikerstreit initiierte – als sei Revisionismus eine rühmliche Lebensleistung. Continue reading „Antisemitismus ist ohne Relevanz. Zum Tod von Ernst Nolte und dem deutschen Selbstverständnis“